Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit.
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Beratung zur Regelbetreuung im Arbeitsschutz gemäß §§3, 6 ASiG - Ihr Betreuungsvertrag ist nur einen Klick entfernt! Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zur Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten gemäß Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (seit 01.01.2012, DGUV Vorschrift 2) durch Sicherstellung der betriebsärztlichen- und sicherheitstechnischen Betreuung im Betrieb verpflichtet. mehr lesen Registrieren & Betreuungsvertrag erhalten
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Ihre Vorteile
Effektiv
Betreuungsvertrag innerhalb von nur 5 min.Preiswert
nur 45,00 € im MonatKompetent
Kompetenz seit 2001Rechtskonform
jederzeit aktuell und rechtssicher mit Arbeitsschutz-ZertifikatThemenbezogen
Einfach strukturierte Inhalte in einzelnen Lern-ModulenBequem
Inhalte in Form von Videos und WebinarenImmer up to date
Halten Sie sich über unsere News auf dem Laufenden.Expertenrat
Bei Bedarf stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur SeiteSo einfach funktioniert es
01
Anmelden
02
Betreuungsvertrag erhalten
03
Themenvideo besuchen
04
Test bestehen
05
Checkliste bearbeiten
06
Arbeitsschutzzertifikat erhalten
Gesetzliche Vorschriften
ASIG, ArbSchG, DGUV-Vorschrift 2 Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Deutschland sind in diversen Gesetzen geregelt. Als wichtigste Gesetzesgrundlagen sind in diesem Zusammenhang das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu nennen, welche von jedem Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtend einzuhalten sind. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Dies wird durch Ihre BG kontrolliert, die bei Nichteinhaltung Zwangsgelder verhängt oder im Schadenfall den Geschäftsführer persönlich in die Verantwortung nimmt.
Unsere Leistungen für Unternehmen
ZAP unterstützt als Zentrum für Arbeitsmedizin und Prävention seit dem Jahr 2001 bundesweit Unternehmen aus allen Branchen bei der Umsetzung von gesetzlichen Pflichten im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Um die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zu erfüllen, hat ZAP seine Expertise in ein benutzerfreundliches Online Portal übertragen um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.